Rechtsanwalt Robert Klötzer berät und vertritt Gesellschaften, Einzelunternehmer und Privatpersonen überwiegend in Angelegenheiten des Steuerrechts, Zivilrechts sowie Handels- und Gesellschaftsrechts. Auch das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gehört zu den Beratungsschwerpunkten.
Neben der Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen sowie der Begleitung von Mandanten bei Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufen, -verkäufen und Umwandlungen gehören insbesondere die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Aufstellung von Jahresabschlüssen und die Anfertigung von Steuererklärungen zu den Tätigkeitsschwerpunkten.