Ihre qualifizierte Steuerberatung in Lichtenstein/Sa. und Markkleeberg
Für eine qualifizierte Steuerberatung in Leipzig und ganz Sachsen steht Ihnen unsere erfahrene Kanzlei zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um bedarfsorientierte Lösungen für Ihre Steuerfragen zu finden. Wir engagieren uns, um Ihren Erwartungen mit zuverlässiger Beratung gerecht zu werden.
Steuerberatung – Ihr Partner für alle steuerlichen Belange
In der heutigen komplexen Steuerlandschaft ist eine professionelle Steuerberatung unerlässlich. Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen, die sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen unterstützen. Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.

Anfertigung von Steuererklärungen
Unternehmer und Privatpersonen sind verpflichtet, verschiedene Erklärungen über ihre steuerlichen Verhältnisse abzugeben. Eine präzise Ermittlung der Bemessungsgrundlagen ist dabei entscheidend für die korrekte Berechnung der Steuer. Unsere Kanzlei spezialisiert sich auf die Anfertigung von Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt werden, um Ihre Steuerlast zu optimieren und mögliche Rückerstattungen zu maximieren.
Buchführung und Lohnbuchführung
Die eigene Buchführung sowie die Lohnbuchführung für Arbeitnehmer stellen für viele Unternehmer einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand dar. Zudem sind die korrekten Meldungen an die Finanzbehörden unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Insbesondere bei steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) ist eine belastbare Finanz- und Lohnbuchhaltung von großer Bedeutung. Unsere Kanzlei unterstützt zahlreiche Unternehmer bei der Erfüllung dieser steuerlichen Pflichten und sorgt dafür, dass Ihre Buchhaltung stets auf dem neuesten Stand ist.


Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen
Unternehmer sind verpflichtet, regelmäßig ihren zu versteuernden Gewinn zu ermitteln. Für viele ist es notwendig, am Ende eines Wirtschaftsjahres Abschlüsse aufzustellen. Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können ihren Gewinn auch durch den Vergleich von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. Unsere Kanzlei übernimmt die Aufstellung von Jahresabschlüssen, einschließlich Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, sowie die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen. Wir stellen sicher, dass Ihre Jahresabschlüsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihnen als wertvolles Instrument zur Unternehmenssteuerung dienen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Steuerberatung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und rechtssicher zu gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung!