| Zivilrecht |

| Entwurf, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen |

 

Durch Verträge werden oftmals langfristig Verbindlichkeiten geschaffen. Ungenügende Vertragsgestaltungen (z.B. von Kaufverträgen, Arbeitsverträgen, Darlehensverträgen oder Mietverträgen) können erhebliche finanzielle Nachteile für die Parteien haben. Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist die umfassende Beratung im Vertragsrecht.

 

| gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten |

 

Über die rechtssichere Gestaltung von Verträgen hinaus ist es essentiell, dass die Vertragspartner ihre Verpflichtungen auch erfüllen. So sind insbesondere Unternehmer und Kaufleute auf Zahlungen ihrer Vertragspartner angewiesen. Häufig besteht Streit unter den Parteien über den Umfang von Zahlungs- und Lieferpflichten, Mängelgewährleistungsansprüchen oder Garantieverpflichtungen. Die Aufgabe ist daher, die Interessen des Mandanten von der Geltendmachung über die gerichtliche Durchsetzung bis zur Vollstreckung von Ansprüchen zielorientiert zu vertreten.


| Handels- und Gesellschaftsrecht |

| Gründung, Veräußerung und Erwerb von Personen- und Kapitalgesellschaften |

 

Sowohl die Gründung einer Gesellschaft als auch die Übertragung von Geschäftsanteilen eröffnet vielfälltige rechtliche Fragestellungen.  Anspruch der Kanzlei ist eine umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung von der Gründung bis zur Liquidation einer Gesellschaft.

 

| Erwerb oder Veräußerung von Einzelunternehmen |

 

Wir unterstützen Sie sowohl bei dem Gang in die Selbstständigkeit als auch bei der Veräußerung Ihres Unternehmens. Eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen ergeben sich auch bei der Generationennachfolge (Übertragung des Unternehmens innerhalb der Familie auf die nächste Generation). Hierbei begleiten wir Sie gern.

 

| Beratung von Gesellschaften und Geschäftsführern |

 

Bei Kapitalgesellschaften sind die Rechtsverhältnisse zwischen der Geschäftsführung und der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung. Die Kanzlei berät sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter insbesondere zu Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterversammlungen, Beschlussfassungen, Rechten und Pflichten der Organe und Geschäftsführerhaftung.

 


| Steuerrecht |

Die Gestaltung von Rechtsverhältnissen kann auch Steuerpflichten auslösen. Es ist daher ratsam, im Vorfeld von privat- oder unternehmensrechtlichen Gestaltungen die jeweiligen Auswirkungen auf steuerrechtlichem Gebiet zu kennen.

 

| Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide |

 

Die Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen oder der Höhe einer Steuer durch die Finanzverwaltung ist nicht immer zutreffend. Die Kanzlei vertritt Mandanten bereits im behördlichen Vorverfahren mit dem Ziel einer sachgerechten Abänderung von Steuerbescheiden.

 

| Vertretung in Finanzgerichtsverfahren |

 

Führt das behördliche Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid nicht zu dem rechtmäßigen Ergebnis, bleibt nur der Weg zum Finanzgericht. Die Kanzlei übernimmt auch die Vertretung der Mandanteninteressen vor den Finanzgerichten.

 

| Beratung und Vertretung bei der Außenprüfung |

 

Ordnet die Finanzverwaltung die steuerliche Außenprüfung bei Unternehmern an, folgt eine rückwirkende Überprüfung von steuererheblichen Tatsachen. Dies stellt für Unternehmer nicht selten auch eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei erstreckt sich auch auf die Beratung von Mandanten im Prüfungstermin.


| Steuerberatung |

| Anfertigung von Steuererklärungen |

 

Unternehmer, oftmals auch Privatpersonen, sind verpflichtet, verschiedenste Erklärungen über steuerliche Verhältnisse abzugeben. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Ermittlung der für die Berechnung der Steuer erheblichen Bemessungsgrundlagen. Zu den Tätigkeiten der Kanzlei zählen in diesem Zusammenhang insbesondere die Anfertigung von Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen.

 

| Buchführung und Lohnbuchführung |

 

Die eigene Buchführung, das Führen der Lohnkonten von Arbeitnehmern sowie die hiermit verbundenen verpflichtenden Meldungen gegenüber den Finanzbehörden stellt für Unternehmer einen nicht unerheblichen Organisations-, Arbeits- und Kostenaufwand dar. Insbesondere bei steuerlichen Außenprüfungen (sogenannten Betriebsprüfungen) müssen Finanz- und Lohnbuchhaltung korrekt und belastbar sein. Die Kanzlei betreut eine Vielzahl von Unternehmern bei der Erfüllung dieser steuerlichen Pflichten.

 

| Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen |

 

Unternehmer haben in regelmäßigen Abständen ihren zu versteuernden Gewinn zu bestimmen. Bestimmte Unternehmer haben hierzu Abschlüsse zum Ende eines Wirtschaftsjahres aufzustellen. Steuerpflichtige, die nicht verpflichtete sind, Bücher zu führen oder Jahresabschlüsse aufzustellen, können den Gewinn durch Vergleich der Betriebseinnahmen mit den Betriebsausgaben ermitteln. Die Kanzlei übernimmt insbesondere auch die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen, Gewinn-und Verlustrechnungen, usw.) und die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen.